


Verschärfte Regeln bei Greenwashing
Im Jahr 2026 tritt auf EU-Ebene eine bedeutsame Neuregelung in Kraft, die insbesondere Werbeaussagen rund um Umwelt- und Sozialstandards erheblich schärft. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Begriffe wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ künftig mit wissenschaftlich belegbaren Nachweisen auszustatten – ansonsten drohen juristische Konsequenzen und Vertrauensverlust bei Kundinnen und Kunden. Es geht dabei nicht nur um Verpackungskennzeichnung oder Marketingtexte: Auch Branding-Elemente wie Farben, Logos oder Claim-Formulierungen können künftig als Umwelt- oder Sozialaussage gelten. Unternehmen sollten bereits jetzt beginnen, eine gründliche Bestandsaufnahme ihrer bisherigen Kommunikation durchzuführen und entsprechend anzupassen. Die neuen Richtlinien im Überblick:
Ehrliche Kommunikation als Wettbewerbsvorteil
Die neuen Vorgaben bedeuten zwar zusätzlichen Aufwand, eröffnen aber gleichzeitig eine große Chance: Unternehmen, die frühzeitig für transparente und belegbare Nachhaltigkeitsaussagen sorgen, können sich klar im Markt differenzieren. Eine ehrliche und überprüfbare Kommunikationsstrategie stärkt das Vertrauen der Kundschaft und kann langfristig zum Wettbewerbsvorteil werden. Entscheidend ist ein ganzheitlicher Blick auf die gesamte Wertschöpfungskette – von Lieferanten über Produktion und Verpackung bis hin zur Logistik. Ebenso wichtig ist die regelmäßige Überprüfung aller Kommunikationsmaßnahmen und die enge Abstimmung zwischen Marketing, Recht und Nachhaltigkeitsteams. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein strategischer Vorteil für Marken, die Verantwortung ernst nehmen und ihre Glaubwürdigkeit aktiv gestalten.
Frequently Asked Questions
FAQ
Die EmpCo-Richtlinie ist ein EU-Regelwerk, das ab 2026 strengere Vorgaben für Umwelt- und Sozialaussagen in Marketing, Produktkommunikation und Verpackung einführt. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden „grünen“ Versprechen zu schützen.
Greenwashing liegt vor, wenn Unternehmen Behauptungen über Umwelt- oder Sozialvorteile machen, die nicht belegbar sind.
Beispiele:
- „Unser Produkt ist 100 % umweltfreundlich“ – ohne wissenschaftlichen Nachweis
- „Klimaneutral hergestellt“ – aber nur wegen gekaufter Kompensationen, ohne Reduktionsstrategie
- Ein selbst erfundenes „Öko-Siegel“ auf der Verpackung
Alle umweltbezogenen Aussagen benötigen klare, nachvollziehbare, wissenschaftlich belastbare Belege. Dazu gehören Daten zu CO₂-Reduktion, Recyclinganteilen, Materialherkunft oder Energieverbrauch. Diese Nachweise müssen im Zweifel gegenüber Behörden offengelegt werden können.
Alle sichtbaren und hörbaren Aussagen – von Website-Texten über Social Media bis hin zu Verpackungsdesign und Claims. Selbst Farben, Icons oder Symbole können als Umweltversprechen gewertet werden.
Beispiel: Ein grünes Blatt-Icon kann bereits suggerieren, dass ein Produkt nachhaltiger ist.
Empfohlen wird ein strukturiertes Vorgehen:
- Bestandsaufnahme aller bestehenden Claims
- Belege sammeln oder fehlende Nachweise identifizieren
- Kommunikation anpassen, wenn Aussagen nicht belegbar sind
- Interne Prozesse definieren, um künftige Claims rechtssicher freizugeben
Wer früh startet, reduziert Risiken und entwickelt gleichzeitig eine glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation.











