


KI wird sichtbar: Was sich seit August verändert
KI ist längst Teil unseres digitalen Alltags – vom Chatbot auf der Website bis zum KI-generierten Bild im Social-Media-Feed. Mit Artikel 50 des EU AI Acts wird seit dem 2. August 2026 stärker geregelt, wann dieser Einsatz für Nutzertransparent gemacht werden muss. Betroffen sind unter anderem direkte Interaktionen mit KI, Deepfakes sowie bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte.
Für Unternehmen stellt sich damit nicht mehr nur die Frage, wo KI eingesetzt wird, sondern auch, wann dieser Einsatz sichtbar gemacht werden muss. Ein guter Anlass, Websites, Content und digitale Prozesse genauer anzusehen – und klare Regeln für Transparenz und Kennzeichnung zu schaffen.
KI transparent einsetzen
Für Unternehmen ist jetzt vor allem wichtig, den eigenen KI-Einsatz strukturiert zu erfassen. Ein sinnvoller Einstieg ist eine Bestandsaufnahme: Wo werden bereits KI-generierte Bilder, Texte oder Videos eingesetzt? Gibt es Chatbots oder KI-Assistenten? Wer prüft Inhalte vor der Veröffentlichung und wer ist für Kennzeichnung, Freigabe und Verantwortung zuständig? So wird schnell sichtbar, an welchen Stellen konkreter Handlungsbedarf besteht.
Darauf aufbauend lassen sich klare Prozesse definieren: Einsatzbereiche sammeln, Kennzeichnung für relevante Inhalte festlegen, Hinweise bei Chatbots integrieren und Verantwortlichkeiten für Prüfung und Freigabe bestimmen. Wichtig ist auch, Mitarbeitende kurz und verständlich darüber zu informieren, wann KI-Inhalte geprüft und gekennzeichnet werden müssen. Als Digitalagentur können wir genau hier unterstützen: bei der Bestandsaufnahme bestehender KI-Anwendungen, bei der Entwicklung eines Kennzeichnungskonzepts, beim Aufbau einer AI-Transparenzseite, bei Schulungen für Mitarbeitende und bei der technischen Umsetzung auf Website und in digitalen Prozessen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Artikel 50 legt Transparenzpflichten für bestimmte KI-Anwendungen und KI-generierte Inhalte fest. Nutzer:innen sollen erkennen können, wann sie mit KI interagieren oder wann Inhalte künstlich erzeugt beziehungsweise wesentlich verändert wurden.
Ja. Wenn Nutzer:innen mit einem KI-Assistenten oder Chatbot kommunizieren, muss dies bereits bei der ersten Interaktion klar erkennbar sein. Ein Hinweis nur in der Datenschutzerklärung oder den AGB reicht nicht aus.
Je nach Anwendungsfall kann eine Kennzeichnung erforderlich sein. Besonders relevant ist sie bei realistisch wirkenden oder deutlich durch KI veränderten Bildern, Videos und Audioinhalten.
Täuschend echt wirkende KI-Inhalte wie manipulierte Fotos, synthetische Stimmen, Avatare oder KI-generierte Videos müssen besonders klar gekennzeichnet werden.
Nicht automatisch jeder KI-unterstützte Text. Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt vom konkreten Einsatz und Anwendungsfall ab. Unternehmen sollten deshalb definieren, wie KI-Texte geprüft, freigegeben und veröffentlicht werden.
Eine eigene Transparenzseite ist generell nicht verpflichtend, kann aber sinnvoll sein. Dort lässt sich zentral erklären, welche KI-Systeme eingesetzt werden, wofür sie genutzt werden und wie menschliche Kontrolle sichergestellt wird.











