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Die Website-Entwicklung bezieht sich auf den Prozess der Planung, Konzeption mittels UX- & UI-Design sowie der finalen Programmierung und Umsetzung der Website. Ziel ist es, eine benutzerfreundliche, ansprechende und funktionsfähige Website zu entwickeln, die den Anforderungen und Zielen des Unternehmens entspricht sowie den zeitgemäßen Standards wie den unterschiedlichen Endgeräten.
Bei der Website-Entwicklung setzen wir gezielt auf eine bedürfnisorientierte Herangehensweise, um die Ziele unserer Kunden bestmöglich zu erfüllen. Es geht darum, eine Website zu planen, zu gestalten und zu programmieren, damit sie auf allen Endgeräten in der Responsive Darstellung funktioniert. Wir entwickeln hierbei stets im Headless Ansatz und setzen auf markführende Technologien mit einem hohen Sicherheitsaspekt wie z.B. TYPO3, Symfony, React, VUE.js, Bootstra. Hierbei gehen wir individuell auf Ihre Bedürfnisse ein und konzeptionieren die passende Lösung für Sie. Egal ob Website, Webshop, Intranet, App oder Sonstiges, wir finden die passende digitale Lösung für Sie und begleiten Sie vom UX- & UI-Prozess bis zur fertigen Website. Unsere ganzheitliche Herangehensweise stellt sicher, dass jede Website optimal auf die individuellen Anforderungen und Ziele unserer Kunden zugeschnitten ist.
Performance ist ein zentraler Qualitätsfaktor. Schnelle Ladezeiten, stabile Abläufe und ressourcenschonende Prozesse wirken sich direkt auf Nutzung, Zufriedenheit und Akzeptanz aus.
Zukunftssichere Apps basieren auf skalierbaren technischen Strukturen und klaren Konzepten. So lassen sich neue Funktionen, Inhalte oder Services flexibel integrieren, ohne bestehende Abläufe zu beeinträchtigen.
Eine durchdachte Informationsarchitektur hilft, Inhalte schnell auffindbar zu machen und komplexe Funktionen verständlich zu strukturieren. Sie bildet die Grundlage für eine konsistente und angenehme Nutzererfahrung.
Usability entscheidet darüber, ob eine App intuitiv verstanden und langfristig genutzt wird. Klare Strukturen, logische Abläufe und kurze Ladezeiten sorgen dafür, dass Nutzer schnell ans Ziel kommen – ohne Erklärungsbedarf.
Ja. Der Button muss klar signalisieren, dass eine zahlungspflichtige Bestellung ausgelöst wird.
Beispiel:
✔ „Jetzt kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“
✘ „Weiter“ oder „Jetzt sichern“ – diese Formulierungen gelten als rechtlich unklar.
Alle gesetzlich geforderten Hinweise – z. B. CE-Kennzeichnung, Sicherheitswarnungen, Energielabels oder deutschsprachige Anleitungen.
Beispiel:
Spielzeug ohne CE-Kennzeichnung oder ohne Altershinweis ist abmahnfähig – auch wenn es über TikTok verkauft wird.
Fehlende Angaben können schnell zu Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder Bußgeldern führen.
Beispiel:
Wird ein Produkt beworben, aber der Grundpreis („€/kg“ oder „€/l“) fehlt, kann dies rechtlich als Irreführung gewertet werden.
Alle klassischen Onlinehandel-Pflichten: Impressum, AGB, Widerrufsinfo, Datenschutzerklärung, vollständige Produktangaben und transparente Preise. Diese Vorgaben gelten unabhängig von der Plattform – also auch in Social-Commerce-Umgebungen wie TikTok.
Ja. Obwohl der TikTok-Shop zuerst in Deutschland startet, betrifft er österreichische Händler sofort, sobald sie an deutsche Kund:innen verkaufen. Dann gelten die deutschen E-Commerce- und Verbraucherschutzregeln zusätzlich zu den österreichischen.
Empfohlen wird ein strukturiertes Vorgehen:
- Bestandsaufnahme aller bestehenden Claims
- Belege sammeln oder fehlende Nachweise identifizieren
- Kommunikation anpassen, wenn Aussagen nicht belegbar sind
- Interne Prozesse definieren, um künftige Claims rechtssicher freizugeben
Wer früh startet, reduziert Risiken und entwickelt gleichzeitig eine glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation.
Alle sichtbaren und hörbaren Aussagen – von Website-Texten über Social Media bis hin zu Verpackungsdesign und Claims. Selbst Farben, Icons oder Symbole können als Umweltversprechen gewertet werden.
Beispiel: Ein grünes Blatt-Icon kann bereits suggerieren, dass ein Produkt nachhaltiger ist.
Alle umweltbezogenen Aussagen benötigen klare, nachvollziehbare, wissenschaftlich belastbare Belege. Dazu gehören Daten zu CO₂-Reduktion, Recyclinganteilen, Materialherkunft oder Energieverbrauch. Diese Nachweise müssen im Zweifel gegenüber Behörden offengelegt werden können.
Greenwashing liegt vor, wenn Unternehmen Behauptungen über Umwelt- oder Sozialvorteile machen, die nicht belegbar sind.
Beispiele:
- „Unser Produkt ist 100 % umweltfreundlich“ – ohne wissenschaftlichen Nachweis
- „Klimaneutral hergestellt“ – aber nur wegen gekaufter Kompensationen, ohne Reduktionsstrategie
- Ein selbst erfundenes „Öko-Siegel“ auf der Verpackung
Die EmpCo-Richtlinie ist ein EU-Regelwerk, das ab 2026 strengere Vorgaben für Umwelt- und Sozialaussagen in Marketing, Produktkommunikation und Verpackung einführt. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden „grünen“ Versprechen zu schützen.
Weil weniger Papierverbrauch Ressourcen schont und digitale Prozesse langfristig effizientere, ressourcensparende Arbeitsabläufe ermöglichen.