Frequently Asked Questions

Faq

Unternehmen und Influencer können aktuelle Social Media Trends identifizieren, indem sie regelmäßig Studien und Insights von Plattform-Betreibern, Analysetool-Anbietern und Marktforschungsinstituten verfolgen. Diese Quellen bieten wertvolle Informationen über die Nutzung und Entwicklung sozialer Medien, was dabei hilft, neue Trends frühzeitig zu erkennen und zu nutzen.

Ja. Der Button muss klar signalisieren, dass eine zahlungspflichtige Bestellung ausgelöst wird.
 

Beispiel:
✔ „Jetzt kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“
✘ „Weiter“ oder „Jetzt sichern“ – diese Formulierungen gelten als rechtlich unklar.

Alle gesetzlich geforderten Hinweise – z. B. CE-Kennzeichnung, Sicherheitswarnungen, Energielabels oder deutschsprachige Anleitungen.
Beispiel:
Spielzeug ohne CE-Kennzeichnung oder ohne Altershinweis ist abmahnfähig – auch wenn es über TikTok verkauft wird.

Fehlende Angaben können schnell zu Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder Bußgeldern führen.


Beispiel:
Wird ein Produkt beworben, aber der Grundpreis („€/kg“ oder „€/l“) fehlt, kann dies rechtlich als Irreführung gewertet werden.

Alle klassischen Onlinehandel-Pflichten: Impressum, AGB, Widerrufsinfo, Datenschutzerklärung, vollständige Produktangaben und transparente Preise. Diese Vorgaben gelten unabhängig von der Plattform – also auch in Social-Commerce-Umgebungen wie TikTok.

Ja. Obwohl der TikTok-Shop zuerst in Deutschland startet, betrifft er österreichische Händler sofort, sobald sie an deutsche Kund:innen verkaufen. Dann gelten die deutschen E-Commerce- und Verbraucherschutzregeln zusätzlich zu den österreichischen.

Empfohlen wird ein strukturiertes Vorgehen:

  1. Bestandsaufnahme aller bestehenden Claims
  2. Belege sammeln oder fehlende Nachweise identifizieren
  3. Kommunikation anpassen, wenn Aussagen nicht belegbar sind
  4. Interne Prozesse definieren, um künftige Claims rechtssicher freizugeben

Wer früh startet, reduziert Risiken und entwickelt gleichzeitig eine glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation.

 

Alle sichtbaren und hörbaren Aussagen – von Website-Texten über Social Media bis hin zu Verpackungsdesign und Claims. Selbst Farben, Icons oder Symbole können als Umweltversprechen gewertet werden.

Beispiel: Ein grünes Blatt-Icon kann bereits suggerieren, dass ein Produkt nachhaltiger ist.

Alle umweltbezogenen Aussagen benötigen klare, nachvollziehbare, wissenschaftlich belastbare Belege. Dazu gehören Daten zu CO₂-Reduktion, Recyclinganteilen, Materialherkunft oder Energieverbrauch. Diese Nachweise müssen im Zweifel gegenüber Behörden offengelegt werden können.

Greenwashing liegt vor, wenn Unternehmen Behauptungen über Umwelt- oder Sozialvorteile machen, die nicht belegbar sind.
Beispiele:

  • „Unser Produkt ist 100 % umweltfreundlich“ – ohne wissenschaftlichen Nachweis
  • „Klimaneutral hergestellt“ – aber nur wegen gekaufter Kompensationen, ohne Reduktionsstrategie
  • Ein selbst erfundenes „Öko-Siegel“ auf der Verpackung

Die EmpCo-Richtlinie ist ein EU-Regelwerk, das ab 2026 strengere Vorgaben für Umwelt- und Sozialaussagen in Marketing, Produktkommunikation und Verpackung einführt. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden „grünen“ Versprechen zu schützen.

Weil weniger Papierverbrauch Ressourcen schont und digitale Prozesse langfristig effizientere, ressourcensparende Arbeitsabläufe ermöglichen.

Digitale Ablagen und zentrale Tools ermöglichen ortsunabhängiges, nahtloses Arbeiten ohne Medienbrüche.

Cloud-Speicher, digitale Signaturlösungen, Dokumentenmanagementsysteme und Automatisierungstools bilden die Grundlage für effiziente Workflows.

Ja. Dank Verschlüsselung, mehrfacher Sicherung und klaren Zugriffsrechten sind digitale Daten deutlich besser geschützt als Papier.

Digitale Dokumente sind schneller auffindbar, leichter zu teilen und besser zu organisieren. Das spart Zeit und verbessert die Zusammenarbeit.

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